Jobs und Stellenangebote aus der Gastronomie und Hotellerie

Job als Chef de Partie Stellenangebot in Österreich bei aigo-familienresort in Aigen-Schlägl

AIGO Familien- und Sportresort - Chef de Partie

Ansprechpartner: Frau Ilona Wolfmeir
Telefon: +43 7281 67580
Email: team@aigo.at
Berghäusl 40
4160 Aigen-Schlägl
Österreich - Oberösterreich

AIGO Familien- und Sportresort - Küche

Stellenangebot Chef de Partie

Art der Beschäftigung: Vollzeit / Detailsuche: Küche, Chef de partie

Stellenbeschreibung

Engagiert, frisch und abwechslungsreich für die ganze Familie präsentiert sich das brandneue AIGO Familien- & Sportresort im Herzen des Mühlviertels in Oberösterreich. Seit Juli 2016 ist das 4* Superior Mitglied der Familotel AG und wurde mit 5 Kronen ausgezeichnet.

Unser Rezept für zufriedene und glückliche Gäste?

Unser Team!

Und dafür suchen wir Sie!

Anforderungsprofil

Job als Chef de Partie im AIGO Familien- und Sportresort in Aigen-Schlägl in Österreich

 

Zur Verstärkung unseres motivierten Küchenteams suchen wir einen

 

 

Chef de Partie (m/w)


 

Anforderung:

  • Eine abgeschlossene Kochausbildung
  • Gute Umgangsformen gegenüber Kollegen und Gästen
  • Berufserfahrung in der gehobenen Hotellerie & Gastronomie
  • Mitverantwortlich für den reibungslosen Ablauf in der Küche
  • Kochen auf verschiedenen Posten
  • Gute Deutschkenntnisse

 

Wir bieten:

  • 5 Tage Woche / 40 Stunden (wenn nicht anders angegeben in der Jobbeschreibung)
  • Sehr gutes Arbeitsklima
  • Freizeitmöglichkeiten im Haus
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Mitarbeitervergünstigungen (im Hotel und innerhalb der Familotel-Familie)
  • Kinderbetreuung in der Ferienzeit
  • Entlohnung nach Kollektivvertrag, bei entsprechender Qualifikation bieten wir selbstverständlich eine Überbezahlung
  • Kost & Logis frei

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an o.a. Kontaktdaten.

 

Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf Career-Account. Vielen Dank!

Bezahlung

Brutto, Überzahlung je nach Qualifikation möglich

Letzte Änderung: 14. 03. 2018