Jobs und Stellenangebote aus der Gastronomie und Hotellerie

Job als Jungkoch Stellenangebot in Österreich bei scheppal-alm in Mühlbach am Hochkönig

Scheppal Alm - Jungkoch (m/w)

Ansprechpartner: Herr Hans Haunsperger
Telefon: 0664 1007800
Email: scheppalalm@sbg.at
Mühlbach am Hochkönig 481
5505 Mühlbach am Hochkönig
Österreich - Salzburg

Scheppal Alm - Küche

Stellenangebot Jungkoch (m/w)

Art der Beschäftigung: / Detailsuche: Küche, Chef de partie

Stellenbeschreibung

Herzlich Willkommen in der Scheppal Alm!

Die familiengeführte Scheppal Alm in der Region Hochkönig zeigt sich im Winter als beliebte Après-Ski-Hütte und im Sommer als charmante Einkehr für Wanderer. Doch nicht nur die vielseitigen Freizeitmöglichkeiten locken die Gäste in die Alm. Viele Glasflächen geben einem das Gefühl, inmitten der schönen Natur zu sitzen. Die Kombination aus rustikalem Altholz und eleganten Materialien, ein wunderschöner offener Kamin und die kleinen Details verleihen der Alm das gewisse Etwas. Heimische Spezialitäten sowie österreichische Köstlichkeiten, die auf der großen Sonnenterrasse mit atemberaubenden Blick auf die umliegende Bergwelt serviert werden, erfreuen sich bei Genießern größter Beliebtheit.

 

Weihnachtsfeiern sowie sämtliche Familienfeiern wie Hochzeiten und Taufen nehmen wir gerne gegen Vorreservierung entgegen.

Anforderungsprofil

Stelle als Jungkoch in der Scheppal Alm in Mühlbach am Hochkönig, Österreich, Wintersaison 2016/17

 

Für die kommende Wintersaison suchen wir zur Verstärkung einen aufstrebenden

 

 

Jungkoch (m/w)

 

 

mit Kenntnissen der heimischen Küche. Gerne dürfen Sie als Koch Ihre eigenen Ideen bei uns einbringen!

 

Wir bieten eine Anstellung für die Wintersaison 2016/17 mit 6-Tage-Woche, sowie freie Kost und Logis. Unsere Alm ist Sommer wie Winter mit dem Auto zu erreichen.

 

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an o.a. Adresse!

 

Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf Career-Account. Vielen Dank!

Bezahlung

laut Kollektivvertrag, eine Überzahlung ist bei entsprechender Qualifikation selbstverständlich

Letzte Änderung: 30. 01. 2017