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Job als KochFrühstückskoch Stellenangebot in Österreich bei hotel-almhof-in-hochfugen in Fügenberg

Hotel Almhof**** in Hochfügen - Koch/Frühstückskoch Almhof

Ansprechpartner: Fr. Evi Huber
Telefon: 0043 5280 211
Email: almhof@hochfuegen.com
Hochfügen 30
6264 Fügenberg
Österreich - Tirol

Hotel Almhof**** in Hochfügen - Küche

Stellenangebot Koch/Frühstückskoch

Art der Beschäftigung: Vollzeit / Detailsuche: Küche, Frühstückskoch

Stellenbeschreibung

Herzlich willkommen in unserem Hotel Almhof**** in Hochfügen!

 

Unser traditionelles Alpenhotel liegt 3 Gehminuten vom nächsten Skilift und 9 Gehminuten von den Geschäften und Restaurants auf der Hauptstraße von Hochfügen entfernt. Die im Landhausstil eingerichteten Zimmer verfügen über einen Balkon, kostenloses WLAN, einen Flachbildfernseher und eine Minibar. Zusätzlich bieten sie einen Wohnbereich mit Esstisch und ausziehbarem Sofa, haben aber keine Klimaanlage. Die Familien-Suiten mit 1 oder 2 Schlafzimmern sind mit einer Lounge und teilweise mit einem Kamin ausgestattet. Es steht Zimmerservice zur Verfügung. Das Frühstück und das Abendessen werden in einem hübschen, holzverkleideten Restaurant serviert. Außerdem gibt es eine Weinbar, ein Kinderspielzimmer und einen Wellnessbereich mit Sauna, Dampfbad und Whirlpool. Das Hotel liegt mitten im Skigebiet Hochfügen auf 1500m .

Anforderungsprofil

Jobangebot als Koch/Frühstückskoch, Hotel Almhof**** in Hochfügen im Zillertal, Österreich

 

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort einen

 

Koch/Frühstückskoch (m/w)

 

Anforderungsprofil:

  • Abgeschlossene Ausbildung
  • 1/2 Jahre Berufserfahrung
  • Flexibel, ehrgeizig & motiviert
  • Zuverlässigkeit
  • Genauigkeit
  • gute Umgangsformen und gepflegtes Erscheinungsbild
  • Sehr gute Deutschkenntnisse
  • Gute Englischkenntnisse

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen.

 

Bitte senden Sie diese an o.a. Kontaktdaten.

 

Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf Career-Account! Herzlichen Dank!

Bezahlung

laut KV, Überzahlung je nach Qualifikation gerne möglich!

Letzte Änderung: 31. 05. 2018